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Außenansicht Haus Töpfer mit Solaranlage

Haus Töpfer – eine moderne Stadtvilla mit geschmackvoll-schlichter Fassade, moderner Solaranlage und zentraler Lüftungsanlage. (Foto: BAUMEISTER-HAUS)

Es gibt gute Gründe für die Installation einer Solaranlage, die auf dem Hausdach mit der Energie der Sonne entweder eigenen Strom produziert (als sog. Photovoltaik-Anlage/PV-Anlage) oder das Brauch­wasser erwärmt (Solarthermie-Anlage). Und bald soll dies auch Pflicht für Hauseigentümer werden, wenn ein Gebäude neu gebaut oder das Dach saniert wird. An der bundesweiten Verordnung wird noch gearbeitet, die Bundesländer sind teilweise schon schneller. Aber was gilt jetzt wo?

  • Baden-Württemberg: PV-Pflicht beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden seit 1. Januar 2022, für Wohngebäude ab 1. Mai 2022 (Neubau), bzw. ab 1. Januar 2023 (Dachsanierung)
  • Berlin: Solaranlage (PV-Dach, PV-Fassade oder Solarthermie) für private Eigentümer ab 1. Januar 2023 (Neubau und Dachsanierung)
  • Bremen: PV-Anlage vsl. ab 2023 für Neubau und Dachsanierung
  • Hamburg: PV-Anlage ab 2023 (Neubau) bzw. 2025 (Dach­sanierung)
  • Niedersachsen: PV-Anlage für Neubauten mit überwiegend gewerblicher Nutzung und mindestens 75 m2 Dachfläche, zudem müssen alle Bauherren von Neubauten eine mögliche PV-Nachrüstung bereits vorsehen
  • Nordrhein-Westfalen: PV-Anlage seit 2022 erstmal für neue Parkflächen von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Rheinland-Pfalz: PV- oder Solarthermie-Anlage ab 2023 für gewerbliche Neubauten sowie für neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen
  • Schleswig-Holstein: PV-Anlage seit 2022 auf geeigneten Dach­flächen von Nicht-Wohngebäuden (Neubau und bei Dachsanierung von mind. 10 % der Dachfläche) sowie auf neuen Parkplätzen (≥ 100 Plätze)

Pläne zur Solarpflicht werden weiterhin diskutiert in Bayern und Sachsen. Noch keine Informationen gibt es bisher aus Branden­burg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Stand: Januar 2022, Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung

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