Buchstabe T: Teilungsgenehmigung

Eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung (auch Parzellierungsgenehmigung genannt) wird benötigt, wenn:

  • ein Teil eines großen Grundstücks abgeteilt und zu einem eigenen Grundstück mit eigenem Grundstücksblatt gemacht werden soll oder
  • ein Grundstück einem anderen Grundstück zugeteilt werden soll, um insgesamt ein größeres Grundstück mit eigenem Grundstücksblatt zu erhalten.

Die so geschaffenen Grundstücksverhältnisse dürfen nicht im Widerspruch zum örtlichen Bebauungsplan oder anderweitiger geltender Baurechtsprechung stehen. Für die Erteilung von Teilungsgenehmigungen ist das Grundbuchamt zuständig.  Die Beantragung erfolgt nach landesrechtlichen Genehmigungserfordernissen. Eine Teilung zieht Änderungen in der Kartierung des Katasteramtes, Vermessungsaufwand und Gebühren nach sich.

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