Buchstabe F: Flurstück.

Zur Registrierung sämtlicher amtlich vermessener Erdoberflächen gibt es bundesweit das Liegenschaftskataster. Die kleinste Einheit in diesem Kataster sind die sogenannten Flurstücke. Ihr Namensursprung geht zurück auf das Wort Flur, der früheren Bezeichnung für offenes, nutzbares Gelände. Flurstücke sind eindeutig abgegrenzt und werden in der entsprechenden Flurkarte, bzw. dem Flurbuch mit einer individuellen Nummer (der Flurstücksnummer), der Flurbezeichnung und dem Gemarkungsnamen geführt.

Ein Grundstück ist im Unterschied zum Flurstück eine Liegenschaft und kann aus einem einzigen Flurstück oder aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Grundstücksgrenzen entsprechen dabei den jeweiligen Flurstücksgrenzen. Im Gegensatz zu den Flurstücken im Liegenschaftskataster werden Grundstücke im Grundbuch geführt. Hier werden außerdem Grundstückseigentümer, Finanzierungen, Wegerechte etc. aufgelistet.

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