Buchstabe U: Unfallsicherheit.

Mit dem Bau eines Hauses bzw. Gebäudes allgemein entstehen Risiken, auf die Bauherren sich gut vorbereiten können, um möglichst sorgenfrei durch diese bewegte Zeit zu kommen.

Private Unfallversicherung

Weil Unfälle im Zusammenhang mit der Bautätigkeit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, sollten die Bauherren mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen. Viele Versicherungsunternehmen bieten hierfür sogar günstige Partnertarife an. Zumindest die finanziellen Folgen wären dann im Ernstfall abgedeckt.

Bauhelfer-Unfallversicherung (Bauherren-Helferversicherung)

Für private Bauhelfer wie Verwandte und Angehörige gilt die Pflicht zur Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau). Damit alle Helfer in den Genuss dieser ergänzenden Sicherheit zu ihrer gesetzlichen Unfallversicherung kommen, muss der Bauherr die Anmeldung rechtzeitig vornehmen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Schon vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für eventuelle Schäden, die Dritten durch die Bautätigkeit entstehen. Paradebeispiele sind hierbei Fußgänger, die durch verunreinigte Gehwege zu Fall kommen oder spielende Kinder, die sich auf der Baustelle verletzen könnten. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt sowohl eigen verursachte Schäden als auch Schäden durch private Bauhelfer ab. Abgeschlossen werden sollte sie bereits beim Kauf des Grundstücks, damit sie auch Schäden durch beauftragte Unternehmen abdecken kann. Ihr Versicherungsschutz gilt meistens für eine Bauzeit von bis zu zwei Jahren.

Bauleistungsversicherung

Für Beschädigungen am Bau haftet in der Regel der Schadensverursacher. Weil zumeist verschiedene Handwerker und Firmen gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, ist dieser oft nicht zu ermitteln. Wenn nicht zu klären ist, wem das Werkzeug auf die Fliesen gefallen ist oder wie Farbflecken an die Fassade gelangt sind, dann greift die Bauleistungsversicherung. Sie deckt auch Schäden ab, die durch unvorhersehbare extreme Wetterereignisse oder durch mutwillige Beschädigung am Bau verursacht werden, wie beispielsweise ein Sturmschaden am Dachstuhl oder der Diebstahl von Baumaterialien.

Feuerrohbauversicherung

Diese Versicherung deckt in der Bauphase Schäden durch Brand und Explosion ab, weshalb viele Banken ihr Vorhandensein zur Voraussetzung für die Kreditvergabe machen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Feuerrohbauversicherung übrigens beitragsfrei an, wenn für später eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Restschuldversicherung

Mit diesen Versicherungen lässt sich im Ernstfall u. a. die Tilgung des Restdarlehens sicherstellen.

Die freundlichen Experten von BAUMEISTER-HAUS helfen Ihnen gerne bei all diesen Fragen rund um Planung und Bau Ihres individuellen Traumhauses – kompetent, verlässlich und partnerschaftlich.

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