Alle Wohnungsbauförderungen auf einen Blick.

Wer hierzulande Wohnungseigentum erwerben will, wird dabei durch drei Instrumente wirksam unterstützt:

  1. Wohnungsbauprämie
  2. Arbeitnehmer-Sparzulage
  3. Riester-Zulagen

Diese Zulagen sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen, können sie doch zu einer wichtigen Säule der Immobilienfinanzierung werden.

Wohnungsbauprämie

Wer Wohnungseigentum erwerben will, also zum Beispiel für sein schlüsselfertiges Massivhaus bzw. Einfamilienhaus nach einer Finanzierung Ausschau hält, stößt früher oder später auf den Bausparvertrag. In diesen kann man jährlich eine bestimmte Summe einzahlen, auf die es vom Staat dann obendrauf die sogenannte Wohnungsbauprämie gibt. Es werden bis zu 10 Prozent der Summe, die Sie jährlich in ihren Bausparvertrag einzahlen, gefördert. Dieser Betrag ist bei 700 Euro gedeckelt, pro Jahr können Sie also bis zu 70 Euro Förderung erhalten. Dies gilt jedoch nur, wenn Ihr Einkommen 35.000 Euro bei Singles und 70.000 Euro bei Verheirateten oder Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht übersteigt. Beantragen können Sie die Wohnungsbauprämie über Ihre Bausparkasse.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Viele Arbeitnehmer können von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten. Diese dürfen bis zu 40 Euro im Monat betragen und müssen dazu eingesetzt werden, Vermögen aufzubauen. Hierzu zählen auch Immobilien, so dass das Geld auch für Bausparverträge genutzt werden kann. Der Staat legt im Rahmen der Arbeitnehmer-Sparzulage noch einmal 43 Euro im Jahr drauf, wenn das zu versteuerndes Einkommen weniger als 17.900 Euro beträgt. Das ist Geld, dass man nicht liegen lassen sollte. Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Sie zusammen mit der Abgabe der Einkommensteuer bei Ihrem Finanzamt beantragen.

Wohn-Riester

Seit 2008 kann man die Riester Rente auch dazu verwenden, Wohneigentum zu erwerben. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am häufigsten wird die einem jährlich zustehende Riester-Förderung in einen Bausparvertrag eingezahlt. Wer förderberechtigt ist, kann eine jährliche Zulage von maximal 175 Euro auf seinen Bausparvertrag erhalten. Hinzu kommt eine hohe Kinder-Zulage: 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und bis zu 300 Euro für jüngere Kinder. Wer noch keine 25 Jahre alt ist, darf sich über einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro freuen. Die gute Nachricht: Es gelten keine Einkommensgrenzen!

Um an diese Zulagen zu gelangen, wenden Sie sich am besten an Ihren Baufinanzierer.

Wenn Sie noch Fragen zu staatlichen Zulagen zur Baufinanzierung haben, sprechen Sie uns gern an. Wir vermitteln Sie gerne an einen professionellen Finanzierer weiter!

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