Förderanträge können bis 31.03.2021 eingereicht werden.

Mit staatlichem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Kind ins eigene Zuhause: Mit dem sogenannten Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit September 2018 den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern. So wird es finanziell attraktiver, den Schritt zum Wohneigentum zu gehen und sich eine massive Altersvorsorge zu bauen.

Der Förderzeitraum wurde zunächst auf den 31.12.2020 befristet, ist nun aber bis zum 31.03.2021 verlängert worden. Das bedeutet, dass Familien, die bis zum 31.03.2021 ihre Baugenehmigung erhalten oder ihren Immobilien-Kaufvertrag unterschreiben, ihren Baukindergeld-Antrag abgeben können. (Weitere Informationen zum Baukindergeld siehe unten)

Die Förderung wurde bereits von vielen Bauherren genutzt: Rund 260.500 Familien haben bis Ende August 2020 rund 5,5 Milliarden Euro Baukindergeld beantragt.
(Quelle: Pressemitteilung BMI, 23.09.2020)

Sichern auch Sie sich jetzt noch schnell das Baukindergeld! Wir von BAUMEISTER-HAUS informieren Sie kompetent zu Förderungsmöglichkeiten und sind Ihr Baupartner für den hochqualitativen, zügigen Bau Ihres Traumhauses zum Festpreis. Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen zum Baukindergeld:

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag des Baukindergeldes?

Wichtig ist hierbei, dass es sich um einen erstmaligen Neubau oder Erwerb von Wohneigentum handelt. Und, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Der Antrag kann vom (Mit-)Eigentümer gestellt werden, der selbst zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist oder mit einer kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt lebt. Darüber hinaus muss das Kind, für das das Kindergeld bezogen wird, ebenfalls in diesem Haus gemeldet und unter 18 Jahren alt sein.

Ebenfalls wesentlich für die Antragstellung ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Jahr nicht über 90.000 Euro liegt. Dies gilt für einen Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind darf das maximale Haushaltseinkommen um jeweils 15.000 Euro höher liegen.

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld wird in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro pro Jahr und Kind gezahlt. Die maximale Förderdauer liegt bei 10 Jahren. Wer also ununterbrochen 10 Jahre (Mit-)Eigentümer einer Erstimmobilie ist, kann insgesamt 12.000 Euro pro förderfähigem Kind erhalten.

Wann und wie wird das Baukindergeld beantragt?

Innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in die Erstimmobilie kann der Zuschuss im KfW-Portal unter www.kfw.de/zuschussportal beantragt werden (Frist: 31.03.2021). Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich. Bei der KfW erhalten Sie auch weitere Informationen zum Thema Baukindergeld:

Mehr dazu lesen Sie hier »