Gute Nachrichten für Bauherren sowie Besitzer von Bestandsimmobilien.

Gute Nachrichten für alle zukünftigen Bauherren: Die sogenannte Wohnungsbauprämie, also die staatliche Förderung für Bausparverträge, ist im Januar 2021 erhöht worden. Das bedeutet, dass nun 10 Prozent der jährlichen Sparleistung gefördert werden.

Die maximale Prämie liegt dabei bei 140 Euro für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner bzw. bei 70 Euro für Einzelpersonen. Auch die Einkommensgrenze, also das zu versteuernde Einkommen, bis zu dem die Prämie vom Staat geleistet wird, wurde angehoben. Sie beträgt seit diesem Jahr 70.000 Euro für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner bzw. 35.000 Euro für Einzelpersonen.

Geblieben sind die generellen Voraussetzungen: Förderfähig sind alle in Deutschland ständig wohnhaften Personen über 16 Jahre, die mindestens 50 Euro pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen und nicht mehr als die Einkommensgrenze verdienen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden.

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