Energieeffizienz mit Brief und Siegel.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) tritt ab 2016 in verschärftem Umfang in Kraft. Diese Änderungen gelten insbesondere für den ernergetischen Standard von Neubauten. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz und über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes und beantwortet folgende Fragen:

  • Wie gut ist der Wärmeschutz der Gebäudehülle? (Wände, Dach, Keller, Fenster, Türen)
  • Wie groß ist der Energiebedarf insgesamt?

Der Energieausweis macht den Energiebedarf von Wohngebäuden vergleichbar und muss künftig bei einer Neuvermietung bzw. dem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Häuser und Wohnungen, denen der Energieausweis eine gute Energieeffizienz bescheinigt, sind daher künftig besser zu vermieten bzw. zu verkaufen.

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